Versicherung

Die Partnerversicherung von Cruizador ist Helvetia Versicherungsgesellschaft AG. Wir informieren unsere Benutzer, dass die Cruizador-Versicherung alle Fahrzeuge während der ganzen Vermietungszeit abdeckt, die tatsächlich über die Cruizador Plattform vermietet werden. Die Versicherung kommt zustande, sobald den Mietvertrag unterzeichnet wird. 

Mieter/-innen

Als Mieter, so lange Sie die AGBs  sowie die allgemeinen Regulierungen einhalten, werden Sie von dem Cruizador Rahmenvertrag abgedeckt. Wenden Sie sich sowohl an die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), hier abrufbar.

Private(r) Vermieter/-innen

Als Privatvermieter müssen Sie Ihre eigene Versicherung informieren, dass Sie Ihr Motorrad über die Cruizador Vermittlungsplattform privat vermieten werden. Ein Infobrief-Model können Sie hier finden (Link). Wenn Sie Ihre Versicherung nicht informieren, dann könnte sie sich gegen Sie wenden. Sobald dieser Schritt erledigt werden die Besitzer IMMER von dem Cruizador-Rahmenvertrag abgedeckt, so lange Sie die AGBs einhalten und Ihr Motorrad über die Plattform vermieten.

Alle Transaktionen, die ausserhalb der Cruizador-Plattform stattfinden, werden von unserer Seite als null betrachtet. Der Besitzer wird dann alleine für die Schäden haften. 

Professionnelle Vermieter/-innen

Professionelle Vermieter (Händler, Garagen, usw.) können auch Cruizador-Versicherung abschliessen, um zu vermeiden, dass ihre Prämien beim Schadenfall beeinflusst werden. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um mehr Infos zu bekommen.

Versicherungsnachweis

Die Partnerversicherung von Cruizador ist die Helvetia Versicherungsgesellschaft AG. Der Versicherungsschutz ist wie folgt:

Typ von versicherten Fahrzeugen Motorrad (ausgenommen von Moped, Quad & Anhänger)
Fahrer (= Mieter) Nur über 25 Jahre alt
Gültiger Führerschein seit mindestens 3 Jahren.
Kategorie des Führerscheins muss mit der Kategorie des gemieteten Motorrads übereinstimmen.
Gültigkeitsgebiet Nur in der Schweiz registrierte Fahrzeuge
   
Kasko Zusammenstoss

versichert

Maximaler Schadenersatz pro Fahrzeug (Zubehör inbegriffen)

CHF

40’000.00

Selbstbeteiligung pro Schadenfall (Zusammenstoss)

CHF

1’000.00*

Selbstbeteiligung pro Schadenfall (Zusammenstoss) für Fahrer zwischen 20 und 25 Jahre alt.

CHF

n/a

Bonus-System  

Z

     
Teilkasko  

versichert

Maximaler Schadenersatz pro Fahrzeug (Zubehör inbegriffen)  

40’000.00

Selbstbeteiligung pro Schadenfall (Teilkasko)  

0.00

Glas-Plus  

versichert

Bonus System  

Z

     
Haftpflicht-Versicherung    
Die Haftpflicht-Schaden werden von der obligatorischen Haftpflichtversicherung des Besitzers des versicherten Fahrzeugs abgewickelt. Jedoch wird die Selbstbeteiligung sowie den Bonus-Verlust von Helvetia übernommen, wie folgt:

Wir gewähren eine Entschädigung sowohl für die CHF 500 Selbstbeteiligung als für einen Bonusverlust, abgezogen von der Haftpflicht-Versicherung des Besitzers des Motorrads.
Wie wird der Bonusverlust gerechnet? Die 5 Jahren ab dem Schaden müssen betrachtet werden, angenommen dass das Bonus von keinem weiteren Schadenfall beeinflusst wird oder dass es keine Modifikation der Prämie oder des Bonussystem während dieser Zeit gibt.
Die Gewährleistung dieser Rechte erfordert eine Bestätigung der Haftpflicht-Versicherung des Besitzers des Motorrads bezüglich der vermehrten Prämie und der Selbstbeteiligung.  

   
     
Doppel Versicherung    
Im Fall einer doppelten Versicherung überwiegt diese Versicherung gegenüber den anderen. Dies bedeutet, dass sie vor einer privaten Kaskoversicherung anwenden kann.    
     
Zusätzlichen Versicherungen    
Grobfahrlässigkeit  

versichert

Assistance  

versichert

Unfallversicherung     nach Ermessen des Mieters

* Die Selbstbeteiligung wird von dem Mieter und nicht von dem Vermieter bezahlt.

Unfallversicherung

Die Unfallversicherung liegt in der Verantwortung des Mieters. In der Schweiz sind Angestellte am häufigsten von ihrem Arbeitgeber gegen Unfälle versichert.

Die Berufsunfallversicherung deckt in der Regel auch Personenunfälle ab. Wenn Sie selbstständig oder Arbeitslose sind, wird dringend empfohlen, bei Ihrer Krankenversicherung eine Unfallversicherung abzuschliessen.

Für mehr Informationen bezüglich der Cruizador-Versicherung, beziehen Sie sich auf die allgemeinen Vertragsbedingungen, abrufbar auf unserer Webseite (hier).
Fragen und keine Antwort dazu? Schicken Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an (support@cruizador.com). Wir sind für Sie da!

  • Vermieter: Im Schadenfall, bitte kontaktieren Sie uns zuerst (zentralisierte Schadenbehandlung), während der Bürozeit (Kontakt).
  • Mieter: Sie haben eine Panne und Sie brauchen Road-Assistance ausserhalb der Öffnungszeiten ? Kontaktieren Sie direkt die Helvetia-Abteilung (Kontakt).
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