Die Partnerversicherung von Cruizador ist Helvetia Versicherungsgesellschaft AG. Wir informieren unsere Benutzer, dass die Cruizador-Versicherung alle Fahrzeuge während der ganzen Vermietungszeit abdeckt, die tatsächlich über die Cruizador Plattform vermietet werden. Die Versicherung kommt zustande, sobald den Mietvertrag unterzeichnet wird.
Mieter/-innen
Als Mieter, so lange Sie die AGBs sowie die allgemeinen Regulierungen einhalten, werden Sie von dem Cruizador Rahmenvertrag abgedeckt. Wenden Sie sich sowohl an die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), hier abrufbar.
Private(r) Vermieter/-innen
Als Privatvermieter müssen Sie Ihre eigene Versicherung informieren, dass Sie Ihr Motorrad über die Cruizador Vermittlungsplattform privat vermieten werden. Ein Infobrief-Model können Sie hier finden (Link). Wenn Sie Ihre Versicherung nicht informieren, dann könnte sie sich gegen Sie wenden. Sobald dieser Schritt erledigt werden die Besitzer IMMER von dem Cruizador-Rahmenvertrag abgedeckt, so lange Sie die AGBs einhalten und Ihr Motorrad über die Plattform vermieten.
Alle Transaktionen, die ausserhalb der Cruizador-Plattform stattfinden, werden von unserer Seite als null betrachtet. Der Besitzer wird dann alleine für die Schäden haften.
Professionnelle Vermieter/-innen
Professionelle Vermieter (Händler, Garagen, usw.) können auch Cruizador-Versicherung abschliessen, um zu vermeiden, dass ihre Prämien beim Schadenfall beeinflusst werden. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um mehr Infos zu bekommen.
Versicherungsnachweis
Die Partnerversicherung von Cruizador ist die Helvetia Versicherungsgesellschaft AG. Der Versicherungsschutz ist wie folgt:
Typ von versicherten Fahrzeugen | Motorrad (ausgenommen von Moped, Quad & Anhänger) | ||
Fahrer (= Mieter) | Nur über 25 Jahre alt Gültiger Führerschein seit mindestens 3 Jahren. Kategorie des Führerscheins muss mit der Kategorie des gemieteten Motorrads übereinstimmen. |
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Gültigkeitsgebiet | Nur in der Schweiz registrierte Fahrzeuge | ||
Kasko Zusammenstoss |
versichert |
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Maximaler Schadenersatz pro Fahrzeug (Zubehör inbegriffen) |
CHF |
40’000.00 |
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Selbstbeteiligung pro Schadenfall (Zusammenstoss) |
CHF |
1’000.00* |
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Selbstbeteiligung pro Schadenfall (Zusammenstoss) für Fahrer zwischen 20 und 25 Jahre alt. |
CHF |
n/a |
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Bonus-System |
Z |
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Teilkasko |
versichert |
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Maximaler Schadenersatz pro Fahrzeug (Zubehör inbegriffen) |
40’000.00 |
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Selbstbeteiligung pro Schadenfall (Teilkasko) |
0.00 |
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Glas-Plus |
versichert |
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Bonus System |
Z |
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Haftpflicht-Versicherung | |||
Die Haftpflicht-Schaden werden von der obligatorischen Haftpflichtversicherung des Besitzers des versicherten Fahrzeugs abgewickelt. Jedoch wird die Selbstbeteiligung sowie den Bonus-Verlust von Helvetia übernommen, wie folgt:
Wir gewähren eine Entschädigung sowohl für die CHF 500 Selbstbeteiligung als für einen Bonusverlust, abgezogen von der Haftpflicht-Versicherung des Besitzers des Motorrads. |
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Doppel Versicherung | |||
Im Fall einer doppelten Versicherung überwiegt diese Versicherung gegenüber den anderen. Dies bedeutet, dass sie vor einer privaten Kaskoversicherung anwenden kann. | |||
Zusätzlichen Versicherungen | |||
Grobfahrlässigkeit |
versichert |
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Assistance |
versichert |
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Unfallversicherung | nach Ermessen des Mieters |
* Die Selbstbeteiligung wird von dem Mieter und nicht von dem Vermieter bezahlt.
Unfallversicherung
Die Unfallversicherung liegt in der Verantwortung des Mieters. In der Schweiz sind Angestellte am häufigsten von ihrem Arbeitgeber gegen Unfälle versichert.
Die Berufsunfallversicherung deckt in der Regel auch Personenunfälle ab. Wenn Sie selbstständig oder Arbeitslose sind, wird dringend empfohlen, bei Ihrer Krankenversicherung eine Unfallversicherung abzuschliessen.
Für mehr Informationen bezüglich der Cruizador-Versicherung, beziehen Sie sich auf die allgemeinen Vertragsbedingungen, abrufbar auf unserer Webseite (hier).
Fragen und keine Antwort dazu? Schicken Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an (support@cruizador.com). Wir sind für Sie da!